Die Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Die
gesetzliche Rentenversicherung kann die angemessene finanzielle
Versorgung im
Alter kaum mehr sicherstellen und die Zinsen, die für Anlagen
für Tagesgeld
oder Festgeld gewährt werden, erbringen auch keine
ausreichenden Ergebnisse. So
gilt es, Möglichkeiten und Wege zu suchen, die echte
Erträge bringen. Zunächst
sollten die staatlichen Förderprogramme ausgeschöpft
werden. Mit der
Riester-Rente gewährt der Staat interessante Zulagen, die
zusammen mit der
eigenen Sparleistung zu attraktiven Sparzielen führen.
Aber auch andere Sparformen sind für die private Altersvorsorge zielführend. Wer regelmäßig sparen möchte, sollte sich dem Investmentsparen zuwenden. Auch die vermögenswirksamen Leistungen lassen sich in Investmentsparpläne einbringen. Der Anleger zahlt sein Geld in monatlichen Sparbeträgen in einen Investmentfonds ein. Durch die regelmäßigen Sparleistungen kann der Anleger mit einem geringen Aufwand über die Jahre hinweg an der Entwicklung von Investmentanlagen partizipieren und nach und nach Vermögen für die private Altersvorsorge aufbauen. Mit den eingezahlten Beträgen nutzt er den Zinseszinseffekt und den Cost-Average-Effekt aus. Der Cost-Average-Effekt führt dazu, dass der Anleger in guten und in schlechten Phasen investiert und im Durchschnitt langfristig regelmäßig auf der Erfolgsseite bleibt.
Das Risiko einer falschen Investition für die private Altersvorsorge wird beim Investmentsparen minimiert, insbesondere gegenüber der Anlage eines Einmalbetrages. Vor allem nutzt man die Kompetenz des Fondsmanagements aus und erspart sich den Aufwand, auf eigene Initiative ständig recherchieren zu müssen. Die Auswahl an Fonds ist groß, ebenso vielgestaltig ist ihre Risikostruktur. Der Anleger kann entsprechend seiner Risikobereitschaft für einen bestimmten Fonds entscheiden. Investmentsparen ist längerfristig angelegt. Daher entfalten Fonds meist über einen längeren Zeitraum ihre Stärke. Die Anlegergelder sind auch hinreichend abgesichert, da sie als Sondervermögen geführt werden und vom Vermögen der Fondsgesellschaft selbt getrennt sind. Außerdem beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds. Die Zulassung eines Investmentfonds ergibt sich aus der sechsstelligen Wertpapierkennummer (WKN z.B. 123678) oder der zwölfstelligen internationalen Nummer (ISIN z.B. LU0188886666).